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Beurteilung von Plattenbelägen für befahrbare Verkersflächen

1. Allgemeines

Die – im Wesentlichen optische – Beurteilung von Plattenbelägen aus Beton durch die Baubeteiligten, zum Beispiel Bauherr, Planer, Ausführender oder Baustoffhersteller, erfolgt oftmals sehr unterschiedlich. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass bisher keine objektiven Beurteilungskriterien zur Verfügung stehen und somit die subjektiven Eindrücke überwiegen, die naturgemäß sehr verschieden sein können.

Für die Beurteilung optischer Belange von Plattenbelägen aus Beton wird zur Vermeidung oder Beilegung von Streitigkeiten empfohlen, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

2. Musterflächen

Das Herstellen einer oder mehrerer Musterflächen zur Vereinbarung der zu erreichenden optischen Qualität des Plattenbelages im Vorfeld der Bauausführung hat sich – insbesondere bei größeren oder gestalterisch anspruchsvollen Bauvorhaben – als zweckmäßig erwiesen. Dabei sollten die vorgesehenen Platten, Großformate oder Riegelformate in einer Schwankungsbreite verwendet werden, die von allen Beteiligten als akzeptabel angesehen wird. Das Herstellen von Musterflächen sollte unter praxistypischen Baustellenbedingungen erfolgen. Abweichungen davon, zum Beispiel ohne Verwendung von Fugenmaterial, sind zu vereinbaren.

Eine Musterfläche sollte annähernd quadratisch und ausreichend groß sein, das heißt, sie sollte aus einer genügend großen Anzahl von Befestigungselementen bestehen, um den optischen Eindruck des Belages hinsichtlich seiner Oberflächenbeschaffenheit, wie Farbe, Textur und Wirkung des Fugenbildes hinreichend wiedergeben zu können.

Im Anschluss sollte eine Musterfläche als Referenzfläche für die bevorstehende Bauausführung festgelegt werden. Mehrere Referenzflächen, zum Beispiel für unterschiedliche Bauabschnitte, sind möglich. Der gesamte Vorgang ist zu dokumentieren. Referenzflächen sollten mindestens bis zur Abnahme der betreffenden Baumaßnahme erhalten bleiben.

3. Gesamteindruck

Die optische Beurteilung von Plattenbelägen – dies gilt auch für Muster- und Referenzflächen – sollte bei Tageslicht, trockener Witterung und trockener Belagsoberfläche sowie aus dem üblichen Betrachtungsabstand vorgenommen werden. Ein Betrachtungsabstand von 2 m – horizontal vom zu betrachtenden Punkt aus gemessen – ist bei Flächenbefestigungen in der Regel üblich.

4. Verband, Fugenbreite, Fugenverlauf

Der Verband muss in den dafür vorgesehenen Flächen – dies können auch Teilflächen sein – grundsätzlich gleichmäßig ausgeführt werden.

Das Aufheben der gleichmäßigen Anordnung der Platten kann in Anschlussbereichen, Kurven, Rundungen oder Abwinkelungen erforderlich sein, um die in Absatz "Beschaffenheit von Passelementen" und Absatz "Zuarbeiten von Platten" genannten Empfehlungen umsetzen zu können.

Einzelne geringe Unter- oder Überschreitungen der Sollfugenbreite einschließlich der zulässigen Abweichung sind unbedenklich, wenn Stabilität und Nutzungssicherheit des Plattenbelages dauerhaft nicht gefährdet sind. Der Fugenverlauf ist anhand des vereinbarten Verbandes zu beurteilen. Abweichungen im Fugenverlauf fallen bei durchgehenden Längsfugen über eine lange Strecke, zum Beispiel bei einer Platzfläche im Kreuzfugenverband, erheblich mehr auf, als wenn die Längsfugen regelmäßig unterbrochen sind, zum Beispiel bei einem Läufer- oder Reihenverband.

Sofern eine zulässige Abweichung vom Verlauf der Fugenachse oder der Fugenflucht nicht vereinbart worden ist, kann eine Abweichung in einer Größenordnung von ± 3 mm bis ± 5 mm – bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke – je nach gestalterischem Anspruch der Flächenbefestigung als technisch und optisch unkritisch angesehen werden.

5. Kantenabplatzungen

Kantenabplatzungen können planungs-, ausführungs-, nutzungs- und/oder materialbedingte Ursachen haben. Scharfkantige Produkte haben unabhängig von ihren Festigkeitseigenschaften eine höhere Kantenempfindlichkeit als Produkte mit gefasten oder ähnlich ausgebildeten Kanten.

Kantenabplatzungen oder -ausbrüche, die ein horizontales und vertikales Maß von 2 mm nicht überschreiten (Ausfransen der Kanten), sind aufgrund von mechanischen Einwirkungen beim Transport, Abladen, Einbau und durch Nutzung während der Bauphase im Allgemeinen nicht zu vermeiden.

6. Unregelmäßigkeiten des äußeren Erscheinungsbildes

Unregelmäßigkeiten des äußeren Erscheinungsbildes sind für Platten aus Beton rohstoff- und fertigungsbedingt nicht vollständig vermeidbar und für die Technologie dieser Erzeugnisse charakteristisch.

Anforderungen an eine zum Beispiel besonders glatte und gleichzeitig farbgleiche Sichtfläche sind konkurrierend und im Allgemeinen technologisch nicht erfüllbar. Je rauer und strukturierter die Sichtfläche der Platte aus Beton ist, umso weniger fallen Farbschwankungen, Wolkenbildungen, Marmorierungen sowie auch Ausblühungen und Haarrisse optisch auf.

  • Technologisch nicht erfüllbare Anforderungen an Platten aus Beton können im Allgemeinen sein:
  • gleichmäßiger Farbton der Sichtflächen über den ge-samten Plattenbelag oder auch über Teilflächen
  • gleichmäßige Textur der Sichtflächen über den gesam-ten Plattenbelag oder auch über Teilflächen
  • porenfreie Sichtflächen
  • gleichmäßige Porenstruktur, das heißt gleichmäßige Größe und Verteilung von Poren
  • Sichtflächen ohne Haar- oder Netzrisse
  • geringe Ausbrüche (Ausfransungen) an den Kanten der Sichtflächen, wenn diese in der Ausführung „scharfkantig“ gefordert werden (vgl. auch Absatz "Kantenabplatzungen").

Festlegungen über das äußere Erscheinungsbild der Platten innerhalb einer gewissen Schwankungsbreite sollten im Vorfeld mit Hilfe von Muster- bzw. Referenzflächen getroffen werden (siehe auch Absatz "Musterflächen").

7. Ausblühungen, Verfärbungen

Unter Ausblühungen wird eine zumeist weißliche Ablagerung auf der Sichtfläche oder anderen Oberflächen von Betonprodukten verstanden, die unterschiedlich intensiv oder fleckenförmig sein kann. Verunreinigungen, die zum Beispiel durch Lagerung von Baumaterialien oder Bauabfällen, aber auch infolge der Verfugung mit einem ungeeigneten Fugenmaterial oder Fugenschlussmaterial entstehen, können ein ähnliches Erscheinungsbild aufweisen, sind jedoch technologisch betrachtet keine Ausblühungen.

Ausblühungen können bei den Platten aus Beton selbst auftreten oder – bei gebundenen Plattenbelägen – zum Beispiel aus einer Verfugung mit hydraulisch gebundenem Fugenmaterial herrühren. Ausblühungen sind technisch unbedenklich und beeinträchtigen nicht die mechanischen Eigenschaften der Platten sowie des daraus hergestellten Plattenbelages.

Ausblühungen können auch infolge fehlerhafter Planung oder Ausführung auftreten, wenn zum Beispiel die Unterlage unter dem Plattenbelag nicht ausreichend wasserdurchlässig ist und dadurch die Platten über einen längeren Zeitraum einer durchfeuchteten Bettung ausgesetzt sind.

Bei gebundenen Plattenbelägen können ungeeignete Nachbehandlungsmethoden, wie zum Beispiel das Abdecken mit Folien, ebenfalls zu einer optischen und gegebenenfalls auch zu einer technischen Beeinträchtigung des Plattenbelages führen.

8. Haarrisse

Bei Platten aus Beton können an der Oberfläche Haarrisse auftreten. Unter einem Haarriss wird in der Betontechnologie ein oberflächlich erkennbarer feiner Riss verstanden. Nach dem M FPgeb weist ein Haarriss ein Breite von maximal 0,2 mm auf. Haarrisse sind technologisch unbedenklich. Sie beeinträchtigen weder die mechanische Festigkeit noch die Dauerhaftigkeit der Produkte. Der Gebrauchswert der Platten aus Beton und des Plattenbelages wird somit durch das Vorhandensein von Haarrissen nicht gemindert, sofern die Platten ansonsten den technischen Spezifikationen (siehe DIN EN 1339, TL Pflaster-StB) entsprechen.

Im Allgemeinen fallen Haarrisse am trockenen Produkt optisch nicht auf. Sie werden erst erkennbar, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist.

9. Alterung, Nutzungs- und Gebrauchsspuren

Plattenbeläge „altern“ und verschmutzen wie jedes andere Bauwerk auch, das heißt, Farbe und Textur der Oberseite oder Sichtfläche der Platten können sich im Laufe der Nutzung verändern. Unterschiede im Erscheinungsbild können durch wechselnde Witterungsbedingungen, zum Beispiel während der Abtrocknungsphase nach Niederschlägen, oder durch unterschiedliche mechanische Beanspruchung, zum Beispiel Fahrgasse/ nicht befahrene Randbereiche, verursacht werden.

Nutzungs- und Gebrauchspuren sind auf Plattenbelägen bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht vermeidbar. Dies können zum Beispiel Schleifspuren, Kratzer oder Schmutzeintrag sein. Bei Plattenbelägen, die der Nutzung durch Fahrzeuge dienen, sind zudem Reifen-spuren durch Reifenabrieb nicht zu vermeiden. Sie sind auf hellen Plattenbelägen deutlicher zu erkennen als auf dunklen.

10. Mörtelschleier

Bei der Verwendung von kunstharzgebundenen Fugenmörteln ist es im Allgemeinen trotz sorgfältiger Ausführung und anschließender Reinigung nicht zu vermeiden, dass ein geringer Mörtelschleier auf der Sichtfläche der Befestigungselemente verbleibt.

Daher sollte das optische Erscheinungsbild des Belages im Vorfeld durch das Herstellen einer Musterfläche oder Referenzfläche nach Absatz "Musterflächen" vereinbart werden.


Quelle:
"Merkblatt Plattenbeläge aus Beton für befahrbare Verkehrsflächen"
Herausgeber: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG)
Bonn, Januar 2021

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