Ausführung von Plattenbelägen für befahrbare Verkersflächen
1. Bettung
Das Bettungsmaterial ist gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet bei einem für den Einbau und das Verdichten günstigen Wassergehalt einzubauen. Es darf generell kein gefrorenes Bettungsmaterial verarbeitet werden.
An der Einbaustelle wird das Material möglichst ohne Zwischenlagerung zügig auf der Tragschichtoberfläche in gleichmäßiger Dicke verteilt. Erkennbare Entmischungen des Bettungsmaterials sollten durch Nacharbeiten unmittelbar beseitigt werden.
Soll das Bettungsmaterial nicht vorverdichtet werden, wird es nach dem Aufbringen mit Lehren auf die geplante Höhe, zuzüglich eines Zuschlages für das Zusammen-drücken durch die spätere Verdichtung (das Abrütteln), abgezogen. Die Mehrdicke hierfür – das so genannte Verdichtungs- oder Vorhaltemaß – ist abhängig von den Abmessungen der zu verlegenden Platten und von der Art des Bettungsmaterials. Die erforderliche Mehrdicke ist bei einem kornabgestuften Bettungsmaterial erfahrungsgemäß größer als bei einem nicht kornabgestuften. Ein Vorverdichten des Bettungsmaterials ist im Allgemeinen zweckmäßig bei
- den Belastungsarten „mittlerer Verkehr“ und „starker Verkehr“,
- Verwendung von kornabgestuften sandreichen Bettungsmaterialien,
- Verwendung von auf Dicke kalibrierten Platten.
Steht für den Einbau ein Straßenfertiger zur Verfügung, erfolgen das Aufbringen, das Abziehen und die Vorverdichtung des Bettungsmaterials in einem Arbeitsgang. Das Bettungsmaterial kann alternativ mit einer üblichen Vibrationsplatte (Betriebsgewicht bis max. 200 kg) oder einer leichten statischen Walze (Betriebsgewicht bis 2 t) vorverdichtet werden. Da im Anschluss üblicherweise ein nochmaliges höhen- und profilgerechtes Abziehen der Bettung erforderlich wird, ist es zweckmäßig, zuvor eine dünne Schicht Bettungsmaterial gleichmäßig aufzubringen.
Das Vorbereiten der Bettung hat in jedem Fall so zu erfolgen, dass eine gleichmäßig dicke und homogen zusammengesetzte Unterlage für die Platten entsteht, um etwaigen Unebenheiten durch die spätere Nutzung des Plattenbelages so gut es geht vorzubeugen. Liegen zur Vorbereitung einer derart geeigneten Bettung keine aus-reichenden Erfahrungen vor, sollten diese durch Anlegen eines oder mehrerer Probefelder im Baustellenmaßstab gesammelt werden. Das Vorbereiten der Bettung endet mit dem Abziehen.
Die abgezogene Bettung darf nicht mehr direkt begangen und nicht mehr befahren werden.
Die Verlegung der Platten sollte möglichst unmittelbar nach dem Abziehen der Bettung erfolgen, um Veränderungen des Wassergehaltes im Bettungsmaterial, zum Beispiel durch Austrocknen, zu vermeiden.
Die Endverdichtung des Bettungsmaterials erfolgt durch das im Anschluss durchzuführende Abrütteln des Plattenbelages.
Sofern der Bauvertrag nichts anderes vorsieht, sollte die Dicke der fertigen und endverdichteten Bettung bei Belägen mit herkömmlichen Platten oder Riegelformaten gleichmäßig 3 cm bzw. 4 cm und bei Großformatbelägen gleichmäßig 3 cm betragen. Eine ausführungsbedingte Abweichung von jeweils ± 1 cm ist zulässig. Die Dicke der fertigen und endverdichteten Bettung darf an keiner Stelle den Wert von 2,0 cm unter-schreiten und den Wert von 5,0 cm überschreiten.
2. Verlegung
Unmittelbar nach Eintreffen der Platten auf der Baustelle ist eine Überprüfung der angelieferten Produkte erforderlich. Insbesondere ist – zumindest anhand des Lieferscheines, durch Inaugenscheinnahme und gegebenenfalls durch den Vergleich mit Mustersteinen – zu prüfen, ob die Lieferung der Bestellung entspricht und ob die Produkte erkennbar mängelfrei sind. Bestehen Zweifel oder Bedenken, darf mit den Verlegearbeiten nicht begonnen werden, bis eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. Das Ausbleiben einer unmittelbar erfolgten Mängelrüge kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.
Für die Verlegung von Platten aus Beton – insbeson-dere von Großformaten – kommen auf Grund des hohen Gewichts der Elemente praktisch ausschließlich Vakuum-Verlegegeräte zum Einsatz (Bild 1). Diese müssen hinsichtlich ihrer Leistung auf das Gewicht und gegebenenfalls auf die Oberflächentextur der zu verlegenden Platten ausgelegt sein. Für die überschlägliche Ermittlung des Plattengewichts ist ein Raumgewicht von 2.300 kg bis 2.400 kg pro Kubikmeter zugrunde zu legen.
Die Platten sind fluchtgerecht, an den Fugen höhengleich und im vorgegebenen Verband unter Einhaltung der Sollfugenbreite (siehe "Rastermaße, Fugenbreite") auf die vorbereitete Bettung eben und ohne zu verkanten abzulegen. Die Platten müssen nach dem Ablegen vollflächig auf der Bettung aufliegen. Dazu werden die Platten vom bereits hergestellten Belag aus verlegt (so genannte Vor-Kopf-Verlegung). Die vorbereitete Bettung darf dabei nicht direkt begangen oder befahren werden.
Zur Einhaltung der Sollfugenbreite und eines gleichmäßigen Fugenbildes wird die Verwendung von Fugenblechen, zum Beispiel aus Metall oder Kunststoff, empfohlen (Bild 2).


Ein geradliniger Fugenverlauf ist durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Sollte das Ausrichten einzelner Platten notwendig sein, ist hierfür ein spezielles auf die Fugenbreite abgestimmtes Richteisen zu verwenden. Ein herkömmliches Brecheisen ist dafür im Allgemeinen ungeeignet, weil die keilförmige Form dieses Werkzeugs leicht zu Kantenbeschädigungen oder Kantenabplatzungen an den Platten führt.
Sofern der Bauvertrag nichts anderes vorsieht, sollten die Fugenbreiten gemäß Abschnitt "Rastermaße, Fugenbreiten" ausgeführt werden. Eine Empfehlung für die Festlegung der zulässigen Abweichung von der Sollfugenbreite durch den Planer ist ebenfalls in Abschnitt "Rastermaße, Fugenbreiten" gegeben. Da die zulässigen Abweichungen von den jeweiligen Sollfugenbreiten in den Regelwerken ATV DIN 18318 und ZTV Pflaster-StB 20 unterschiedlich beschrieben sind, gelten dann gegebenenfalls die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Werte (siehe "Rastermaße, Fugenbreiten").
Im Bereich von Anschlüssen sollten die gegebenenfalls entstehenden keilförmigen Fugen an der breitesten Stelle die vorgegebene Sollfugenbreite um nicht mehr als 5 mm überschreiten (siehe auch "Rastermaße, Fugenbreiten").
An den Platten etwaig angeformte Profile geben im All-gemeinen nicht das Maß der in der Leistungsbeschreibung oder in den Regelwerken angegebenen Sollfugenbreiten vor. Angeformte Profile können hinsichtlich der Kraftübertragung eine ordnungsgemäße Fugenfüllung nicht ersetzen. Bei der Verlegung ist somit sicherzustellen, dass zwischen den Platten ausreichend Raum für das Verfüllen mit einem geeigneten Fugenmaterial zur Verfügung steht.
3. Anschluss an Einbauten
Die Bereiche des Plattenbelages, die an Schächte, Abläufe, Hohlfundamente von Lichtmasten oder Ähnliches angrenzen, sind derart auszubilden, dass unter anderem ungebundenes Bettungsmaterial nicht abwandern kann. Für die Fugenausbildung am Übergang zu Einbauten kann es – je nach Art der Einbauten – zweckmäßig sein, diese in flexibler Ausführung oder als Bewegungsfuge zu planen, damit zum Beispiel vom Wind erfasste Lichtmaste nicht zu Schäden an den Platten führen können.
4. Anschluss an Gebäude
Beim Anschluss von Plattenbelägen an Gebäude ist generell darauf zu achten, dass die fachlich dem Hochbau zuzuordnende Werkleistung (Gebäudeaußenhaut) nicht durch die anschließende Werkleistung des Ausführenden für den Plattenbelag beschädigt wird. Zu den Aufgaben des Hochbaus gehört in diesem Zusammenhang der Schutz der Gebäudeaußenhaut oder anderer betreffender Bauteile durch geeignete Maßnahmen vor den zu erwartenden Beanspruchungen aus dem Plattenbelag und dessen Herstellung.
Durch die notwendigen Verdichtungsarbeiten der einzelnen Schichten des Oberbaus für den Plattenbelag dürfen keine Beschädigungen an den Abdichtungs-, Schutz- und Dämmschichten des Gebäudes verursacht werden.
Es ist zu beachten, dass insbesondere ungebunden ausgeführte Plattenbeläge am Anfang ihrer Nutzungsdauer noch vergleichsweise gut wasserdurchlässig sind. Durch den Plattenbelag in den Oberbau einsickerndes Wasser ist stets von Gebäuden – dies können zum Beispiel auch Altbauten oder Bestandsgebäude auf Nachbargrundstücken sein – fern zu halten, damit keine Schäden entstehen können, zum Beispiel durch Vernässung. Daher ist der Plattenbelag – sofern möglich – immer mit einer ausreichenden Neigung weg vom Gebäude zu planen und zu bauen. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen vorzusehen, die den Schutz des Gebäudes – gegebenenfalls auch im Bestand – vor dem einsickernden Wasser sicherstellen. Derartige Maßnahmen können auch notwendig werden, wenn ehemals „dichte“ Beläge, zum Beispiel im Zuge der Sanierung,
durch ungebundene Plattenbeläge ersetzt werden. Sollen gebundene Plattenbeläge unmittelbar an Gebäude angeschlossen werden, sind die temperarturbedingten Bewegungen des Belages durch die Ausbildung entsprechender Bewegungsfugen – in der Regel durch alle gebundenen Schichten – aufzufangen, so dass an der Gebäudeaußenhaut keine Schäden entstehen können. Auch ungebunden ausgeführte Plattenbeläge können sich temperaturbedingt ausdehnen. Auch derartige Beläge sollten daher nicht ohne eine Bewegungsmöglichkeit an ein Gebäude herangeführt werden.
Bei Plattenbelägen, die an Gebäuden angrenzen, ist grundsätzlich mit einer entsprechenden Spritzwasserbelastung zu rechnen. Dies sollte bei der Planung des Sockelbereiches, zum Beispiel durch Anordnung eines Spritzschutzstreifens (siehe Bild 3), berücksichtigt werden.
Zudem ist zu beachten, dass sich die unter dem Randbereich des Plattenbelages vorhandene Baugrubenverfüllung nachträglich setzen kann. Falls dies zu Verformungen des Plattenbelages führt, sollten diese möglichst umgehend beseitigt werden, um Stolperkanten zu vermeiden und Schäden von der Konstruktion fern zu halten.
5. Beschaffenheit von Passelementen
Bei Anschlüssen, zum Beispiel an schräg verlaufende Kanten oder an Rundungen, sind in der Regel immer Passplatten erforderlich. Dies ist bereits bei der Planung insofern zu berücksichtigen, als dass klare Vorgaben für den Ausführenden gemacht werden sollten, gegebenenfalls unterstützt durch die Bereitstellung von zeichnerischen Darstellungen, zum Beispiel für bestimmte Detailpunkte.
Der Aufwand für das Zuarbeiten von Platten bei Anschlüssen kann dadurch gemindert werden, dass bereits bei der Planung immer dort vorgefertigte Elemente vorgesehen werden, wo das technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das gleiche gilt auch für Bereiche mit besonderer Geometrie, wie zum Beispiel in Kurven.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn objektbezogen mehrere Formate als vorgefertigte Platten, passend zum Rastermaß der Normalplatte, zur Verfügung stehen.
Jeweils ein Beispiel zeigt das Bild 5, das Bild 6 sowie das Bild 8.
Bei einem Anschluss des Plattenbelages an eine Schräge sind die beiden Fälle
- Anschluss unter einem Winkel > 45º und
- Anschluss unter einem Winkel ≤ 45º
zu unterscheiden, da dies wesentlichen Einfluss auf den Verband und das Fugenbild im unmittelbaren Anschlussbereich hat (siehe zum Beispiel Bild 8).
Wie im Bild 6 dargestellt, kann es – zum Beispiel bei größeren Objekten – aus gestalterischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig sein, für die Trapezplatten am Rand einen im Betonwerk vorgefertigten Formstein vorzusehen und die auf der Baustelle herzustellenden Passplatten quasi in zweiter Reihe anzuordnen.
Wie im Bild 7 dargestellt, besteht eine weitere Möglichkeit darin, am Rand mit Passplatten aus einem größeren Format – in Breite und Design passend zur Ausgangsplatte – zu arbeiten.
Planungen, speziell wie im Bild 6 und im Bild 7 dargestellt, sollten immer im Vorfeld mit den infrage kommenden Herstellern oder Lieferanten der Platten abgestimmt werden.
Zwickelflächen sollten im Bereich von Anschlüssen bereits in der Planung vermieden werden.
Passplatten sollten immer im Nassschnittverfahren hergestellt werden.
Die handwerklichen Grundregeln, welche unter anderem die verbleibende Mindestgröße von Passplatten beinhalten, sind in Absatz "Zuarbeiten von Platten" und im Bild 13 beschrieben. Für besondere Anschlüsse, insbesondere bei gestalterisch hochwertigen Flächenbefestigungen, zum Beispiel an Rundungen, Lichtmaste, Schieberkappen oder Schachtdeckel sollten spezielle Nassschnittverfahren, zum Beispiel das Wasserstrahlschneiden oder eine Kernbohrung, vorgesehen werden. Spezialverfahren sind in der Regel mit höheren Kosten verbunden als konventionelle Verfahren. Daher sollten diese – soweit vorhersehbar – bereits in der Planungsphase und in der Ausschreibung berücksichtigt werden.
Je ein Beispiel für einen besonderen Anschluss zeigt das Bild 9 und das Bild 10.
Beispielhafte Varianten für weniger aufwändige Anschlüsse eines Plattenbelages an eine übliche Schachtabdeckung zeigen das Bild 11 und das Bild 12.
6. Zuarbeiten von Platten
Das Zuarbeiten von Platten hat nach den Planungsvorgaben (vgl. Absatz "Beschaffenheit von Passelementen") und den nachstehenden handwerklichen Grundregeln – vorzugsweise im Nassschnittverfahren – zu erfolgen:
- Die nach dem Schneiden verbleibende kürzeste Seite der Passplatte sollte betragen:
- bei Platten mit einer größten Kantenlänge von ≤ 600 mm mindestens 1/3 der größten Kantenlänge der unbearbeiteten Ausgangsplatte und
- bei Platten mit einer größten Kantenlänge von > 600 mm mindestens 1/4 der größten Kantenlänge der unbearbeiteten Ausgangsplatte.
- In den Bereichen, die nicht von Kraftfahrzeugen erreicht werden können, kann von den vorgenannten Empfehlungen abgewichen werden. Die nach dem Schneiden verbleibende kürzeste Seite der Passplatte sollte dann betragen:
- bei Platten mit einer größten Kantenlänge von ≤ 600 mm mindestens 1/4 der größten Kantenlänge der unbearbeiteten Ausgangsplatte und
- bei Platten mit einer größten Kantenlänge von > 600 mm mindestens 1/5 der größten Kantenlänge der unbearbeiteten Ausgangsplatte.
- Die Passplatten weisen nach Möglichkeit keine spitzen Winkel, das heißt keine solchen unter 45º, auf.
Die Bilder 5 bis 8 in Absatz "Beschaffenheit von Passelementen" zeigen Beispiele für die Ausgestaltung von Passplatten beim Anschluss an eine schräg verlaufende Kante. Weitere Hinweise können dem genannten Abschnitt entnommen werden.
Wie sich die vorbeschriebenen handwerklichen Grundregeln auf die optische Anmutung von Passplatten in der jeweiligen Mindestgröße auswirken, veranschaulicht anhand von zwei bespielhaft gewählten Plattengrößen (500/250 und 800/400) das Bild 13.
Die Platten sollten stets durch Nassschneiden zugearbeitet werden. Sie sollten vor dem Schneiden mit klarem Wasser vorgenässt und unmittelbar nach dem Schneiden gründlich mit klarem Wasser abgespült und gegebenenfalls abgebürstet werden, damit durch anhaftenden Schneidschlamm keine Flecken verbleiben oder eine Wolkenbildung entsteht (Bild 14).

7. Verfugen, Verdichten
Plattenbeläge benötigen – genauso wie Pflasterdecken – zwingend ein funktionierendes Fugensystem, damit der Belag die Verkehrsbelastungen ordnungsgemäß aufnehmen und in die Unterlage ableiten kann. Vor diesem Hintergrund kommt dem Herstellen der Fugenfüllung und dem Verdichten des Plattenbelages eine besondere Bedeutung zu. Jüngere Technische Regelwerke, zum Beispiel das Merkblatt M FP und die ZTV Pflaster-StB 20, haben dieser Bedeutung dadurch Rechnung getragen, dass mindestens jeweils zwei Arbeitsgänge für das Füllen der Fugen und für das Ver-dichten des Belages vorgesehen sind.
Das Füllen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten erfolgen, indem das Fugenmaterial auf den Belag aufgebracht und in die Fugen eingearbeitet – in der Regel eingefegt – wird, so dass diese weitgehend gefüllt sind (erste Fugenfüllung). Hierzu eignet sich erfahrungsgemäß ein trockenes oder weitgehend trockenes Fugenmaterial erheblich besser als ein feuchtes oder gar nasses Fugenmaterial.
Beim Verfugen ist darauf zu achten, dass Straßenabläufe und ähnliche Einbauten nicht verunreinigt werden und die Oberfläche des Plattenbelages nicht verfärbt wird. Gegebenenfalls sollten in Frage kommende Fugenmaterialien in Vorversuchen hinsichtlich ihrer Verfärbungsneigung untersucht werden.
Überschüssiges Fugenmaterial ist im Anschluss zu beseitigen, indem der Plattenbelag vollständig und sauber abgefegt wird. Danach ist der Plattenbelag erstmalig zu verdichten, wodurch die Standfestigkeit des Plattenbelages noch nicht erreicht werden muss. Das erste Verdichten soll vorrangig dafür sorgen, das Fugenmaterial anzuregen und zu mobilisieren, damit es sich bis nach unten in die Fugen einarbeiten und dabei verdichten kann. So wird auch Platz für die zweite Fugenfüllung geschaffen.
Im Anschluss ist erneut Fugenmaterial aufzubringen, in die Fugen einzuarbeiten und gegebenenfalls unter begrenzter Wasserzugabe einzuschlämmen (zweite Fugenfüllung).
Der Plattenbelag ist dann wieder vollständig und sauber abzufegen und im Anschluss bei abgetrockneter Oberfläche bis zum Erreichen der Standfestigkeit zu verdichten (zweites Verdichten).
Bei geringeren Fugenbreiten, zum Beispiel Sollmaß 4 mm, größeren Plattendicken oder bei an den Platten angeformten, ineinandergreifenden Verzahnungssystemen kann mehrmaliges Einarbeiten von Fugenmaterial erforderlich sein, um die Fugen vollständig zu füllen. Es darf generell kein gefrorenes Fugenmaterial im Plattenbelag verarbeitet werden.
Das Verdichten des Plattenbelages darf – insbesondere bei hochwertig gestalteten Oberflächen – nur bei sauberer, von überschüssigem Fugenmaterial befreiter und oberflächlich trockener Belagsoberfläche erfolgen. Nach einem Einschlämmvorgang ist mit dem Verdichten des Plattenbelages stets solange zu warten, bis die Bettung und insbesondere die Tragschichten ausreichend abgetrocknet sind (siehe auch Absatz "Fugenschluss, Reinigung" und Absatz "Verkehrsfreigabe"). Dies ist erforderlich, da ein vermehrter Eintrag von Wasser in die Konstruktion zu einer Verminderung der Tragfähigkeit der Tragschicht führen kann.
Plattenbeläge sind grundsätzlich in sich überlappenden Bahnen beginnend von den Rändern zur Mitte hin zu verdichten. Dabei darf der geplante Fugenverlauf nicht beeinträchtigt werden.
Generell dürfen Plattenbeläge mit unverfüllten Fugen nicht verdichtet, das heißt nicht abgerüttelt, werden. Je nach Größe der Platten, deren Oberflächenausbildung oder dem zur Verfügung stehenden Rüttler kann es zweckmäßig sein, vor dem Abrütteln eine geeignete Zwischenlage, zum Beispiel aus Holzplatten, auszulegen. Durch die Zwischenlage werden die durch das Rütteln eingebrachten Schubkräfte vermindert, und die Oberfläche der Platten wird beim Rüttelvorgang geschützt.
Die zu verwendenden Vibrationsplatten müssen nach Angaben der Hersteller der Vibrationsplatten für den jeweiligen Einsatz geeignet sein. Sie müssen insbesondere hinsichtlich ihres Betriebsgewichtes, ihrer Zentrifugalkraft und ihrer Frequenz auf die Dicke des Plattenbelages und auf die Beschaffenheit, das heißt auf die Steifigkeit der Unterlage, abgestimmt sein.
Für das erste Verdichten genügt in der Regel eine vergleichsweise leichte Vibrationsplatte. Damit soll vorrangig das Fugenmaterial angeregt und mobilisiert werden. Das zweite Verdichten dient dem Erreichen der Ebenheit und der Standfestigkeit des Plattenbelages und sollte mit einer schwereren Vibrationsplatte erfolgen. Eine Kombination von kleiner Amplitude und hoher Frequenz ist bei Vibrationsplatten für die Verdichtung von Plattenbelägen von Vorteil.
Zum Verdichten von Plattenbelägen eignen sich zum Beispiel gummiummantelte Walzenrüttler (vielfach auch als Rollenrüttler bezeichnet) oder Vibrationsplatten mit planebener Unterseite. Vibrationsplatten aus Stahl sollten immer mit einer Kunststoffmatte an der Unterseite ausgestattet sein.
Vibrationswalzen dürfen nicht für die Verdichtung des Plattenbelages eingesetzt werden.
8. Fugenschluss, Reinigung
Es kann zweckmäßig sein, zum Abschluss der Verlege-arbeiten einen Fugenschluss auszuführen. Hierzu wird ein geeignetes Fugenschlussmaterial auf den Plattenbelag aufgebracht, verteilt und durch Wasserzugabe in die Fugen eingeschlämmt. Das Fugenschlussmaterial sollte höchstens die oberen 8 mm bis 10 mm der ansonsten mit Fugenmaterial geschlossenen Fuge ausfüllen.
Es darf generell kein gefrorenes Fugenschlussmaterial im Plattenbelag verarbeitet werden.
Nach dem Herstellen des Fugenschlusses ist der Plattenbelag solange von Fahrzeugen und schweren Geräten frei zu halten, bis die Bettung und insbesondere die Tragschichten ausreichend abgetrocknet sind.
Unmittelbar nach der Fertigstellung des verdichteten und gegebenenfalls mit einem Fugenschluss ausgeführten Plattenbelages ist dieser gründlich zu reinigen und so zum Beispiel von Resten noch verbliebenen Fugen- oder Fugenschlussmaterials zu befreien. Hierzu hat sich in umfangreichen Untersuchungen (Voß, 2018) eine Nassreinigung, gegebenenfalls unter Verwendung eines Hochdruckreinigers (der lediglich mit moderatem Druck und einem so genannten Tellervorsatz betrieben werden darf), als zweckmäßig erwiesen. Verbleibt hingegen das Fugen- oder Fugenschlussmaterial über längere Zeit auf dem Plattenbelag, steigt das Risiko für bleibende Verfärbungen auf den Platten.
Gegebenenfalls sollten in Frage kommende Fugen- und Fugenschlussmaterialien in Vorversuchen hinsichtlich ihrer Verfärbungsneigung untersucht werden.
Bei der Reinigung des Plattenbelages darf Fugen- oder Fugenschlussmaterial nicht übermäßig ausgetragen werden (ein geringfügiger Austrag ist im Allgemeinen nicht zu vermeiden). Es ist zudem darauf zu achten, dass Straßenabläufe und ähnliche Einbauten nicht verunreinigt werden.
9. Lage des Plattenbelages, zulässige Abweichungen
Zur Bettungsdicke siehe Absatz "Bettung".
Zur Fugenbreite im Plattenbelag und bei Anschlüssen mit zugearbeiteten Platten siehe Absatz "Verlegung".
Die Neigung des Plattenbelages muss der vorgegebenen Neigung entsprechen. Eine Abweichung von bis zu ± 0,4 % (absolut) ist zulässig. Dabei darf jedoch der Mindestwert der Neigung (für befahrbare Plattenbeläge von 2 %) grundsätzlich nicht unterschritten werden. In Verwindungsbereichen können höhere Anforderungen an die Ebenheit erforderlich sein. Die Planungsvorgaben sind zu beachten.
Plattenbeläge sind höhengleich herzustellen. Ein Höhenvorsprung, das heißt ein Absatz zwischen benachbarten Platten aus Beton darf höchstens 2 mm betragen.
Plattenbeläge müssen 7 mm ± 3 mm über der Oberfläche von angrenzenden Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen liegen. Neben Einbauten sollten die Anschlüsse mindestens 3 mm und höchstens 5 mm über deren Oberfläche liegen.
Die Abweichung des Plattenbelages von der Ebenheit darf nach ATV DIN 18318 bzw. nach den ZTV Pflaster-StB 20 betragen:
- Bei einer Neigung ab 2,0 % bis unter 2,5 %:
- ≤ 3 mm beim Messen mit der 1-m-Richtlatte (nur in ATV DIN 18318) und
- ≤ 5 mm beim Messen mit der 2-m-Richtlatte und
- ≤ 8 mm beim Messen mit der 4-m-Richtlatte.
- Bei einer Neigung von 2,5 % oder mehr:
- ≤ 4 mm beim Messen mit der 1-m-Richtlatte (nur in ATV DIN 18318) und
- ≤ 6 mm beim Messen mit der 2-m-Richtlatte und
- ≤ 10 mm beim Messen mit der 4-m-Richtlatte.
Die Messung erfolgt nach den TP Eben - Berührende Messungen mit der Richtlatte und einem 30 cm-Messkeil. Die Messungen mit der 1-m-Latte und der 2-m-Latte erfolgen lediglich in Anlehnung an diese Prüfvorschrift, da die TP Eben nur die 4-m-Richtlatte kennt, nicht jedoch die kürzeren Messwerkzeuge. Während in den ZTV Pflaster-StB 20 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Zwischenwerte nicht interpoliert werden dürfen, zum Beispiel bei 3 Meter auseinanderliegenden Hoch-punkten, hat die ATV DIN 18318 dies offen gelassen.
10. Verkehrsfreigabe
Der Plattenbelag darf erst für den Verkehr freigegeben werden, wenn Bettung und Tragschichten nach dem letzten Einschlämmvorgang ausreichend entwässert und abgetrocknet sind. Je nach Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes und der vorherrschenden Witterungsbedingungen kann dies mehrere Tage dauern.
Quelle:
"Merkblatt Plattenbeläge aus Beton für befahrbare Verkehrsflächen"
Herausgeber: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG)
Bonn, Januar 2021


.jpg?m=1787746374)
.jpg?m=1787746387)
.jpg?m=1787746409)





