10 Regeln für fachgerechte Herstellung von Betonpflastersteinbelägen
Vorbemerkung:
Um eine dauerhafte Pflasterfläche zu erstellen, müssen die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN 18318, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Der Schichtenaufbau ist je nach Belastung ausreichend zu dimensionieren. Gefälle sind bei befahrbaren Belägen mit mindestens 2,5 % auszubilden, bei begehbaren mit mind. 2,0 %. Entwässerungseinrichtungen sind ausreichend zu dimensionieren.
Versickerungsfähige Beläge verlangen eine Mindestneigung von 1,0 % und werden grundsätzlich bis zu einer Neigung von 5% empfohlen. Bei steileren Flächen ist die Eignung zu prüfen.
Auf versickerungsfähigen Flächen ist der Einsatz von Taumitteln nicht erlaubt.
Das Wichtigste in Kürze:
Bei längerer Lagerzeit von unverarbeiteter Ware ist diese zur Vermeidung von Ausblühungen trocken zu lagern und die Verpackungsfolie zu öffnen!
Mangelhafte Ware muss vor dem Einbau gerügt werden!
Achtung: Kalksplitt kann zu Ausblühungen führen und darf nicht verwendet werden!
Zur Vermeidung von Farbkonzentrationen muss die Verlegung aus mehreren Paletten und Lagen gleichzeitig erfolgen!
Quarzsand kann zu Verfärbungen führen und darf nicht zur Verfugung verwendet werden!
Abrütteln: Fläche muss sauber abgekehrt und trocken sein, Rüttlergewicht auf Steindicke abstimmen, Plattengleitvorrichtung verwenden, diagonal zur Verlegerichtung abrütteln.

1. Planum
Als „Planum" wird die Oberfläche des zuvor verdichteten Untergrundes oder Unterbaus bezeichnet. Es ist profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Aus bautechnischen Gründen wird die an der Pflasteroberfläche erforderliche Längs- und Querneigung grundsätzlich an allen Schichtoberflächen, so auch auf dem Planum, ausgeführt. Mindestquerneigung: 2,5 %, bei wasserempfindlichen Böden 4 %.
Besonderheiten bei versickerungsfähigen Belägen:
Der Untergrund muss ausreichend wasserdurchlässig sein. Erforderlicher Durchlässigkeitsbeiwert kf ≥ 5,4 × 10-5 m/s.

2. Frostschutz- und Tragschichten
Sie müssen tragfähig, verformungsbeständig und ausreichend wasserdurchlässig sein. Überwiegend werden Tragschichten aus ungebundenen Gesteinskörnungen (Tragschichten ohne Bindemittel, ToB) hergestellt. Sie sind in ausreichender Dicke, profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Die Unebenheit der Oberfläche, bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke, darf nicht mehr als 1 cm betragen. Die erforderliche Neigung ergibt sich aus der Neigung der Pflasteroberfläche, Mindestquerneigung: 2,5 % bei befahrbaren Belägen, 2,0 % bei begehbaren Belägen. Kornabstufung 0/32, 0/45 oder 0/56. Das Material darf sich beim Einbauen nicht entmischen.
Besonderheiten bei versickerungsfähigen Belägen:
Mindestquerneigung: 1,0 %. Die Dicke der Tragschicht ist bei geringer Durchlässigkeit des Untergrundes zu erhöhen.
3. Prüfung angelieferter Baustoffe
Die angelieferten Baustoffe sind unmittelbar nach dem Eintreffen zu prüfen. Entspricht der Lieferschein und die gelieferte Ware der Bestellung und ist erkennbar mängelfrei? Stimmen Format, Farbe, Oberflächenbearbeitung und Menge? Die gelieferte Ware ist zudem mit ggf. vorher vereinbarten Mustern zu vergleichen. Bei Abweichungen ist eine Klärung mit dem Vertragspartner/Lieferanten vor dem Einbau herbeizuführen.
4. Randeinfassung
Pflasterdecken brauchen grundsätzlich eine stabile Randeinfassung! Der Abstand der Randeinfassungen wird unter Beachtung der vereinbarten Verlegebreite durch Auslegen einzelner Steinzeilen vor Beginn der Versetzarbeiten festgelegt. Elemente für die Randeinfassung, z.B. Bord- oder Einfassungssteine, sind – ggf. unter Verwendung eines Haftvermittlers – höhen- und fluchtgerecht auf ein geschaltes Fundament aus Frischbeton (C 16/20 oder C 20/25) zu setzen und erhalten eine Rückenstütze aus Frischbeton. Fundament und Rückenstütze werden "frisch in frisch" hergestellt.
5. Entwässerungsrinnen
Oberflächlich anfallendes Wasser muss auf möglichst kurzen Fließwegen zügig von der Oberfläche abgeleitet werden. Entwässerungsrinnen erhalten eine Längsneigung von mind. 0,5 %. Die Elemente, z.B. Muldensteine, Rinnenplatten oder Pflastersteine, sind unter Verwendung eines Haftvermittlers höhen- und fluchtgerecht auf ein geschaltes Fundament aus Frischbeton (C 16/20 oder C 20/25) zu setzen. Die Fugen sind 10 ± 2 mm breit auszuführen und mit gebundenem Fugenmaterial zu verfugen. Durchgängige Bewegungsfugen durch Rinne, Fundament und Rückenstütze sind mind. alle 12 m, bei befahrenen Rinnen mind. alle 6 m sowie vor und nach jedem Straßeneinlauf vorzusehen.
6. Pflasterbettung
Sie ist in gleichmäßiger Dicke, höhen- und profilgerecht auszuführen. Dicke im verdichteten Zustand: 40 ± 10 mm. Die Höhenlage der Bettung ist so zu wählen, dass der Pflasterbelag im fertig abgerüttelten Zustand 7 ± 3 mm über Einbauten, Einfassungen und Abläufen liegt. In der Regel werden für befahrene Flächen kornabgestufte Bettungsmaterialien mit einem Größtkorn von mind. 4 mm verwendet. Gebrochene, kornstabile Hartgesteinssplitte 0/4, 0/5 oder 0/8 mm sind zu bevorzugen. In weniger stark belasteten Flächen haben sich auch nichtkornabgestufte Hartgesteinssplitte 2/5 oder 2/8 mm bewährt. Kalksplitt darf nicht verwendet werden, da dieser nicht ausreichend stabil ist und zu Ausblühungen führen kann! Das Bettungsmaterial muss filterstabil zum Tragschichtmaterial sein! Das Bettungsmaterial ist gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet anzuliefern und zügig einzubauen. Nach dem Abziehen darf die Bettung nicht mehr befahren oder betreten werden.
Besonderheiten bei versickerungsfähigen Belägen:
Für eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit eignen sich gebrochene, kornstabile Hartgesteinssplitte 2/5 oder 2/8 mm.
Besonderheiten bei Teilüberdachten Flächen:
Durch kapillaren Wassertransport im Bereich aller Oberbauschichten von offenen Bereichen hin zu überdachten Bereichen können dort vermehrt Ausblühungen auftreten. Man spricht vom sogenannten Carport-Effekt. Als Abhilfe sollte möglichst kapillarbrechend gebaut werden, z.B. durch Verwendung der Körnung 5/8 mm als Bettungsmaterial. Alternativ kann möglichst wasserundurchlässig gebaut werden, z.B. unter Verwendung von ECOPREC® als Bettungs- und Fugenmaterial.
Besonderheit bei VS 5-Steinen:
Bei der Herstellung des Pflasterbettes ist eine um 4 mm größere Einrütteltiefe (gegenüber Steinen ohne unterseitige Profilierung) einzuplanen.
7. Verlegung
Betonpflastersteine sind im vereinbarten Verband und mit ausreichenden Fugenbreiten von der verlegten Fläche aus zu verlegen. Steine bzw. Platten ab 60 cm Kantenlänge sollten aufgrund möglicher baustofftypischer Wölbung nicht im Halbversatz verlegt werden. Gut geeignet sind Verlegemuster im Drittel- oder Viertelversatz.
Die Fugen müssen bei einer Steindicke bis 100 mm 4 ± 2 mm breit sein, bei größeren Steindicken 6 ±3 mm. An den Steinen angeformte Profile geben nicht das Maß der Fugenbreite vor; Pressverlegung ist zu vermeiden. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Kreuzfugen und Längsfugen in Hauptverkehrsrichtung sind zu vermeiden. Die Steine/Platten müssen aus mehreren Paletten und Lagen gemischt verwendet werden, um unerwünschte Farbkonzentrationen zu verhindern.
Anpassen von Steinen:
Das Zuarbeiten von Betonpflastersteinen sollte im Nassschnittverfahren erfolgen. Um eine Verunreinigung der Oberbauschichten durch Schneideschlamm zu verhindern, hat der Schnitt außerhalb der zu verlegenden Fläche zu erfolgen. Die Steine sollten vor dem Schneiden mit klarem Wasser vorgenässt und unmittelbar nach dem Schneiden gründlich mit klarem Wasser abgespült und gegebenenfalls abgebürstet werden, damit durch anhaftenden Schneidschlamm keine Flecken verbleiben oder eine Wolkenbildung entsteht.
Die verbleibende kürzeste Seite des Passsteins sollte mindestens ein Drittel der größten Kantenlänge des unbearbeiteten Steines und mindestens 5 cm betragen. Spitz zulaufende Passsteine, das heißt solche, die einen Winkel unter 45° aufweisen, sollten vermieden werden. Dazu wird die Verlegerichtung der Passsteine bei Bedarf um 90° gedreht. Idealerweise werden Passsteine verwendet, die größer als der Normalstein sind, z.B. das Format 45/15 cm zu einem Belag aus 30/15 cm oder der TEGULA-LS zu einem Belag aus 1/1-Steinen.

8. Verfugen
Zur Anwendung kommen kornabgestufte, gebrochene Hartgesteinssplitte der Korngröße 0/3 oder 0/4 mm; sie müssen filterstabil zum Bettungsmaterial sein. Ungebrochener Natursand, insbesondere Quarzsand darf nicht verwendet werden. Das Einbringen des Fugenmaterials durch Einfegen erfolgt kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten direkt nach dem Ausrichten der einzelnen Steinreihen (erste Fugenfüllung). Danach sind die Fugen im Wechsel mit den Rüttlerüberfahrten in mehreren Arbeitsschritten vollständig mit Fugenmaterial zu füllen und zu verdichten.
Besonderheiten bei versickerungsfähigen Belägen:
Das Fugenmaterial ist auf die Porenstruktur der Steine und auf die Fugenbreite abzustimmen. Geeignet sind in der Regel Hartgesteinssplitte der Körnung 1/3 mm.
Besonderheiten bei Teilüberdachten Flächen:
Die Korngröße des Fugenmaterials ist auf das Bettungsmaterial abzustimmen.
9. Abrütteln
Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. In der Regel ist die Pflasterdecke nur bei trockener Pflasteroberfläche und nur unter Verwendung einer Vibrationsplatte mit Kunststoffmatte abzurütteln, frühestens 14 Tage nach Produktionsdatum der Steine. Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden, eingeschlämmte Pflasterflächen erst nach ausreichendem Abtrocknen von Bettung und Unterlage. Abgerüttelt wird stets diagonal zur Verlegerichtung, in mehreren nebeneinanderliegenden, sich überlappenden Bahnen. Es ist von den Rändern zur Mitte hin sowie entgegen der Neigung der Pflasterfläche (von unten nach oben) zu verdichten.

Die Rüttelplatte ist auf die Steindicke und das Format abzustimmen. Der erste Rüttelgang erfolgt mit einer vergleichsweise leichten Rüttelplatte (Betriebsgewicht 180 – 200 kg) und dient der Mobilisierung des Fugenmaterials. Anschließend wird nachverfugt und sauber abgekehrt. Die weiteren Rüttelgange erfolgen, ggf. mit schwererem Gerät, in mehreren Übergangen bis zum Erreichen der Ebenheit und der Standfestigkeit des Belags. Zwischen den einzelnen Übergangen ist wie beschrieben nachzuverfugen.
Welche Vibrationsplatte für welche Steindicke?
bis 7 cm Steindicke:
Gewicht 170–250 kg,
Zentrifugalkraft ca. 20–40 KN
8–10 cm Steindicke:
Gewicht 200–350 kg,
Zentrifugalkraft ca. 25–60 KN
Ab 10,8 cm Steindicke:
Gewicht 400–600 kg,
Zentrifugalkraft ca. 40–70 KN
Grundsätzlich ist der Einsatz von speziellen Pflasterrüttelplatten, z.B. BOMAG STONEGUARD (o. glw.), empfehlenswert. Für Groß- und Langformate (grundsätzlich ab 45 cm Kantenlänge sowie alle Steine mit einem Verhältnis Länge/Breite ≥ 2 oder Länge/Dicke ≥ 4) ist die Verwendung solcher Gerate zwingend erforderlich.
Besonderheit bei VS 5-Steinen:
Durch die unterseitige Profilierung ergibt sich eine um 4 mm größere Einrütteltiefe (gegenüber Steinen ohne unterseitige Profilierung). Dadurch ergibt sich ein Gesamtsetzmaß von ca. 10 mm, abhängig von Dicke und Vorverdichtung der Pflasterbettung.
10. Fugenschluss
Nach Abschluss der Verlegearbeiten ist der Belag sauber abzuspülen. Verschmutzungen und Rückstände vom Fugenmaterial sind zu entfernen. Das Abspülen erfolgt vorzugsweise in Verbindung mit dem Fugenschluss. Ein solcher abschließender Fugenschluss durch Einschlämmen eines feinkörnigen Brechsandes erhöht die Widerstandsfähigkeit der Fugenfüllung und gibt der Pflasterdecke schon anfangs eine gute Stabilität. Das zum Einschlämmen verwendete Material darf nicht zu Verfärbungen des Belags führen.
Besonderheiten bei versickerungsfähigen Belägen:
Das abschließende Einkehren erfolgt mit Fugenmaterial wie unter Punkt 8.
Die 10 Regeln für die fachgerechte Pflasterstein-Verlegung können Sie auch als PDF herunterladen.