Empfehlung zur Festlegung des Abflussbeiwertes von befestigten Flächen



Allgemeines

Der Abflussbeiwert dient vorrangig dazu, für ein Grundstück die Dimensionierung einer zu bauenden Entwässerungseinrichtung oder Versickerungsanlage anhand eines bestimmten Bemessungsregens und somit eines bestimmten Abflusses zu ermöglichen. Der Abflussbeiwert lässt aber auch den Rückschluss darauf zu, welche Regenmenge von einer Fläche oder einem Grundstück nicht abfließt. Somit ist der Abflussbeiwert auch dann eine wichtige Kenngröße, wenn für Grundstücke, die an bereits vorhandene Entwässerungseinrichtungen angeschlossen sind, quantitativ ermittelt werden soll, mit welcher Niederschlagsmenge die Entwässerungseinrichtung nicht in Anspruch genommen wird. Diese Berechnung stellt praktisch die Basis für die Inanspruchnahme etwaig in Aussicht gestellter Reduzierungen bei der Niederschlagswassergebühr dar.


Abflussbeiwert befestigter Flächen

Bei der Festlegung von Abflussbeiwerten für befestigte Verkehrsflächen gibt es oftmals große Unterschiede in den Städten und Gemeinden. Nicht immer erfolgen die Festlegungen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik oder des Wissens. Der Betonverband SLG hat den aktuellen Stand der einschlägigen Technischen Regeln, zum Beispiel DIN 1986-100, sowie der wissenschaftlichen Arbeiten, zum Beispiel (Illgen 2009), recherchiert.

Die in Tabelle 1 genannten Abflussbeiwerte sind – unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussparameter und langjähriger Erfahrungen – im Allgemeinen zutreffende Mittelwerte. Die Anwendung der Werte kann daher für die Ermittlung von Niederschlagswassergebühren empfohlen werden, insbesondere für Grundstücke und Flächen, für die Entwässerungseinrichtungen bereits vorhanden sind. Geringere Abflussbeiwerte können objektbezogen in Ansatz gebracht werden, sofern entsprechende Erfahrungen oder wissenschaftliche Untersuchungen oder unabhängige, gutachterliche Stellungnahmen vorliegen.

Eine differenziertere Betrachtung der verschiedenen Verkehrsflächen und der zugehörigen Abflussbeiwerte wäre zwar möglich, ist aber in Anbetracht der verschiedenen und sehr unterschiedlich einwirkenden Einflüsse, wie beispielsweise Regendauer und -intensität, Oberflächenbeschaffenheit und Neigung der Verkehrsfläche, Liegedauer sowie Grad der Verschmutzung der Sickerfugen und -öffnungen (Kolmation) weder notwendig noch hilfreich. Wenn es hingegen um die Bemessung von noch zu errichtenden Entwässerungseinrichtungen geht, sollte nach den einschlägigen Normen, zum Beispiel DIN 1986-100, vorgegangen werden.


Tabelle 1: Mittlerer Abflussbeiwert befestigter Flächen als Empfehlung zur Ermittlung von Niederschlagswassergebühren

 Art der befestigten Fläche Abflussbeiwert
 fugenlose Decke aus Asphalt oder Ortbeton 0,9
 Pflasterdecke oder Plattenbelag mit
Fugenverguss oder vermörtelten Fugen
0,9
 wassergebundene Wegedecken 0,8
 Pflasterdecke (auch aus Verbundsteinen) oder Plattenbelag mit
ungebundener Fugenausführung und herkömmlichen Fugenbreiten;
Ausführung mit Fugenschluss
0,75
 Pflasterdecke (auch aus Verbundsteinen) oder Plattenbelag mit
ungebundener Fugenausführung und herkömmlichen Fugenbreiten;
Ausführung ohne Fugenschluss
0,5
 begrünter Belag aus Rasengittersteinen oder aus
Pflastersteinen mit aufgeweiteten Fugen (z. B. Rasenfugenpflaster)
 0,4
 versickerungsfähiger Belag (z. B. Dränpflaster), Pflasterdecke oder Plattenbelag mit
aufgeweiteten und mit Splitt verfüllten Sickerfugen,
Belag aus Rasengittersteinen mit Splittfüllung
 0,25

Anmerkung: Für Großformatbeläge kann aufgrund der stark variierenden Formate und Größen sowie der Unterschiede bei Fugenbreite und Art der Fugenfüllung derzeit kein allgemein zu empfehlender Abflussbeiwert angegeben werden.


Begrünte Pflasterdecken und wassergebundene Decken förderungswürdig?

In vielen kommunalen Satzungen werden die Befestigungsvarianten „Begrünte Pflasterdecke" und „Wassergebundene Decke" – letztere wird häufig auch als sandgeschlämmte Schotterdecke oder Deckschicht ohne Bindemittel oder Wegedecke bezeichnet – als ökologische Befestigungen geführt, mit der Folge, dass für diese zum Teil erheblich reduzierte Niederschlagswassergebühren anfallen. Auch in der DIN 1986-100 zum Beispiel, werden für die Entwässerung von Grundstücken solche Befestigungen gegenwärtig noch „bevorzugt" behandelt, indem ihnen ein vergleichsweise niedriger Abflussbeiwert zugeordnet wird. Zu begrünten Pflasterdecken ist festzuhalten, dass diese durchaus einen gewissen Anteil des Niederschlagswassers versickern können. Jedoch ist der Anteil funktionsbedingt deutlich geringer als bei einem versickerungsfähigen System. Eine Begrünung erfordert einen gewissen Anteil humoser Stoffe in der Deckschicht, wodurch die Durchlässigkeit erheblich herabgesetzt wird.

Ein Vorteil von begrünten Pflasterdecken besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht darin, dass sie aufgrund ihrer Oberflächentopografie und des Bewuchses nur bei sehr starken Niederschlägen einen Abfluss zulassen und dieser zudem erheblich verzögert abgegeben wird. Dadurch kommt es im Vergleich zu Belägen, deren Fugen mit Splitt gefüllt sind, auch zu einer höheren erdunstungsrate, die zu einer Verbesserung des Kleinklimas führt, sowie zu einem besseren Schadstoffrückhaltevermögen.

Zu wassergebundenen Decken ist festzuhalten, dass diese Feinanteile im Allgemeinen von 8 Masse-% bis 15 Masse-% enthalten. Dies hat in Verbindung mit einer vergleichsweise hohen Verdichtung dieser Deckschichten zur Folge, dass sie weder eine nennenswerte Versickerungsfähigkeit noch einen wirksamen Rückhalteeffekt für Niederschlagswasserabflüsse aufweisen.

Für begrünbare Pflasterdecken wird auf die Richtlinien für Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen (FLL-Richtlinien 2018) und für wassergebundene Deckschichten auf den Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebunden Wegen (FLL-Fachbericht 2007) verwiesen.


Quelle:
"Merkblatt für versickerungsfähige Pflasterbefestigungen aus Beton"
Herausgeber: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG)
Juli 2020